Supervision

Angeboten wird

  • Live-Supervision, gerne videounterstützt
  • Supervision für TeilnehmerInnen an postgraduierten Ausbildungsgängen – auch als Gruppensupervision
  • Einzelsupervision von Fachärzten, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Supervision von Teams aus Beratungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen und Kliniken
  • Interaktionelle Fallgruppen (verhaltensmedizinisch bzw. familienmedizinisch orientierte Gesprächsgruppen für Ärzte)

Eine Anerkennung als Supervisor der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg liegt vor. Die Supervision kann für die Weiterbildung zum Facharzt, für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (ST, TP, VT) und zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (VT) angerechnet werden.

Im Rahmen der Approbationsausbildung kann die praltische Tätigkeit II ( 600h) in der Praxis absolviert werden. Vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde die Anerkennung als Lehrpraxis nach PsychThG erteilt. Außerdem können Fallstunden zum Erwerb des Zusatztitels „Systemische Therapie“ für approbierte Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten unter Supervision erbracht werden.